Aufnahmeverfahren
Konaktaufnahme
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Erstgespräch
Beim Erstgespräch werden Interessen, Fähigkeiten und Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten besprochen. Außerdem führen wir Dich durch die Einrichtung.
Schnuppertage
Vier Schnuppertage bieten Dir die Möglichkeit den Alltag im Lebensraum Birkenhof kennenzulernen. Danach wird entschieden, ob der Birkenhof ein passender Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsplatz für Dich ist.
Antrag
Bei der Wohnsitzgemeinde muss dann der „Antrag auf Gewährung von Hilfe zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung nach dem Kärntner Chancengleichheitsgesetz“ eingebracht werden.
Gutachten
Von einer Psychologin oder einem Psychologen muss ein pädagogisch-psychologisches Gutachten erstellt werden mit der Empfehlung zur:
(1) beruflichen Qualifizierung (Anlehre) oder
(2) fähigkeitsorientierten Beschäftigung.
Hilfreich ist es, wenn das Gutachten den Lebensraum Birkenhof als anstrebenswerte Ausbildungseinrichtung ausweist.
Landesregierung
Die Unterlagen mit dem Ersuchen um Genehmigung und Kostenübernahme müssen bei der Landesregierung (Abteilung 4 Soziales) abgeben werden. Nach positivem Kostenübernahmebescheid von der Sozialabteilung werden die Betreuungskosten übernommen.
Case-Management
Das Case-Management der Abteilung 4 der Landesregierung nimmt Kontakt mit Dir und Deinem gesetzlichen Vertreter auf und bespricht weitere Details.
Bericht
Wir stellen dem Case-Management der Sozialabteilung nach Aufforderung Deinen Schnupperbericht zur Verfügung.
Aufnahme
Nach positiver Erledigung der Behördenwege erhalten wir ein Ersuchen der Landesregierung auf Aufnahme.